Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Ablauf
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Welche Kosten entstehen durch die Benutzung von EasyGov?
Die Benutzung von EasyGov ist gratis. Es können aber Folgekosten entstehen, z.B. Eintragungsgebühr beim Handelsregister, die Mehrwertsteuer auf dem Umsatz oder AHV-Beitragsprozente auf dem Einkommen. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten auch bei einer konventionellen Anmeldung angefallen wären. Eine Anmeldung über EasyGov ist nicht teurer, sondern erspart Ihnen insbesondere Zeit, die Sie besser für Ihre Geschäfte nutzen können.
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Wie funktioniert EasyGov?
EasyGov leitet Sie im Dialogverfahren durch verschiedene Eingabeschirme, wo Sie Ihre Daten vervollständigen können. Erklärungen und Beispiele helfen Ihnen, die Fragen richtig zu beantworten. Zum Schluss können Sie die Daten nochmals kontrollieren, bevor Sie sie elektronisch übermitteln oder ein unterschriftsreifes Formular ausdrucken.
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Wie erfahre ich, ob eine Anmeldung beim Handelsregister, bei einer Versicherung oder bei der Mehrwertsteuer erfolgreich war?
Sind Sie auf EasyGov registriert, tätigen Sie jeden administrativen Vorgang aus Ihrem persönlichen EasyGov-Cockpit. In diesem Cockpit ist jederzeit ersichtlich, welchen Prozess Sie begonnen und welchen Prozess Sie erfolgreich beendet haben. Ob eine Anmeldung erfolgreich ist, entscheidet dann das zuständige Amt, welches in der Regel innerhalb weniger Tage die Anmeldung bestätigt oder sich mit Ihnen in Verbindung setzt, falls noch Fragen bestehen sollten.
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Kann ich EasyGov auch ohne Registrierung nutzen?
EasyGov ist kein Informations-, sondern ein Transaktionsportal, das Ihnen die Administration erleichtert. Um EasyGov zu nutzen, müssen Sie sich registrieren. Informationen für kleinere und mittlere Unternehmen finden Sie auf dem KMU-Portal des SECO.
Fachliche Fragen
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Meine Firma ist umgezogen. Warum kann ich die Adresse in meinem EasyGov-Cockpit nicht anpassen?
Sitz- und Domiziländerungen betreffen alle Gesellschaftsformen in der Schweiz und müssen beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden. Der Prozess «Unternehmensumzug» wird voraussichtlich Ende 2022 auf EasyGov verfügbar sein.
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Welche Anmeldungen kann ich bei einer Firmengründung auf EasyGov durchführen?
EasyGov bietet die Möglichkeit, Einzelunternehmen, GmbH, Aktiengesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften zu gründen und die notwendigen Anmeldungen durchzuführen bei:
- AHV-Ausgleichskasse, Mehrwertsteuer und Unfallversicherung (alle Rechtsformen)
- Handelsregister (für Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften). Für GmbH und AG wird auf EasyGov zuerst die Gründung in Form eines Auftrages an das Notariat vorbereitet. Der Eintrag im Handelsregister erfolgt erst nach dem Gründungsakt bei der Notarin oder beim Notar.
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Wo erfahre ich mehr zu den unterschiedlichen Versicherungen und Steuern?
Auf dem KMU-Portal des SECO sind die einzelnen Versicherungen und Steuern leicht verständlich und übersichtlich beschrieben.
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Kann ich auch einen Verein oder eine Stiftung auf EasyGov gründen?
Die eigentliche Gründung, welche gleichbedeutend mit der Handelsregister-Anmeldung ist, kann gegenwärtig auf EasyGov für Einzelunternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kollektiv-, Kommandit- und Aktiengesellschaften (AG) durchgeführt werden. Für weitere Rechtsformen wie Vereine oder Stiftungen besteht momentan kein Angebot.
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Wie weiss ich, welche Rechtsform für mein Unternehmen optimal ist?
Das KMU-Portal des SECO bietet dafür einen Rechtsformenvergleich. Auf einer Tabelle ist ersichtlich, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Rechtsformen mit sich bringen.
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Wo kann ich mir zur Firmengründung sonst noch Rat holen?
Treuhänder oder Notariate und kantonale Standortförderungen geben Ihnen Auskunft zur Firmengründung und können Sie dabei auch aktiv unterstützen. Es ist Ihnen auch möglich, einem Treuhandbüro den Zugang zu Ihrem Unternehmen auf EasyGov zu erteilen. So kann ein Treuhandbüro in Ihrem Auftrag Ihre Unternehmensdaten auf EasyGov administrieren.
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Kann ich auf EasyGov auch Mutationen von bereits bestehenden Unternehmen durchführen?
Ja, für bereits gegründete Unternehmen kann auf EasyGov eine Vielzahl von Behördengängen elektronisch durchgeführt werden. Aktuell sind folgende Transaktionen möglich: Leistungsangebot von EasyGov
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Wie melde ich ein bestehendes Unternehmen auf EasyGov an?
Nachdem Sie sich als Benutzer auf EasyGov registriert haben, können Sie für ein bestehendes Unternehmen die Administrationsrechte beantragen. Dieser Antrag löst einen schriftlichen Vollmachtsprozess auf dem Briefweg aus. Dies ist notwendig, damit Ihre Unternehmensdaten sicher sind.
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Mein Wohnsitz befindet sich im Ausland. Kann ich trotzdem ein Unternehmen in der Schweiz gründen?
Die präziseste Auskunft erhalten Sie bei den Behörden des Kantons, in welchem Sie die Gründung beabsichtigen. Auf dem KMU-Portal des SECO finden Sie einen ersten Überblick zum Thema.
Technische Fragen
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Meine eingegebene E-Mail-Adresse ist noch nicht verifiziert worden und ich kann mich deshalb nicht einloggen.
Folgende Ursachen sind möglich:
- Die E-Mail wurde irrtümlich als Spam betrachtet, weil sie einen Link enthält.
- Sie haben sich bei der Eingabe Ihrer E-Mail Adresse bei der Registrierung vertippt.
- Ihre Mailbox ist voll und Sie können gar keine weiteren E-Mails mehr erhalten.
- Die Auslieferung der E-Mail an Sie ist unter Umständen unterwegs verzögert worden.
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Kann ich auch mit einem Tablet oder Smartphone in EasyGov meine Daten bearbeiten?
EasyGov kann mit Tablets oder Smartphones verwendet werden. Allerdings ist bei der Datenerfassung auf einem Smartphone oder einem Tablet die Übersicht beschränkt. Es empfiehlt sich, Daten auf dem Desktop zu administrieren.
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Kann ich einen Prozess unterbrechen, ohne dass alle bereits erfassten Daten gelöscht werden?
Ja, dies ist möglich. Speichern Sie mit «Weiter» und die Daten der aktuellen Sicht werden gespeichert. Alle gespeicherten Daten stehen beim nächsten Login wieder zur Verfügung.
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Ich habe mein Passwort vergessen. Wie komme ich zu einem neuen?
Verwenden Sie die Funktion «Passwort vergessen?» auf der Login-Seite.
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Wie können Prozesse auf EasyGov medienbruchfrei abgeschlossen werden?
Bei gewissen Behördengängen auf EasyGov wird vom Benutzer eine rechtsgültige Unterschrift verlangt. Damit solche Behördengänge vollelektronisch (ohne Ausdrucken und Versand per Post) abgewickelt werden können, muss der Benutzer eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen.
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Muss von Hand unterschrieben werden? Bleibt der Gang auf die Post nicht erspart?
Bei gewissen Behördengängen auf EasyGov wird vom Benutzer eine rechtsgültige Unterschrift verlangt. Damit solche Behördengänge vollelektronisch (ohne Ausdrucken und Versand per Post) abgewickelt werden können, muss der Benutzer eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen.
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Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Was eine qualifizierte elektronische Signatur ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) publiziert eine Liste der anerkannten Zertifizierungsdienste.
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Welche Anbieter von elektronischen Signaturlösungen (ZertES) gibt es?
Aktuell gibt es in der Schweiz folgende Anbieter von elektronischen Signaturlösungen (QES)
- Swisscom (Schweiz) AG:
Signing Service – Swisscom Trust Services AG
Skribble – Rechtsgültig elektronisch signieren - QuoVadis Trustlink Schweiz AG:
DigiCert+QuoVadis | Switzerland (quovadisglobal.com) - SwissSign AG:
Elektronische Signatur | SwissID Sign - Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (nur für Behörden):
Swiss Government PKI (admin.ch)
(Stand: 11.11.2021)
- Swisscom (Schweiz) AG:
Weiterführende Informationen und Links
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Wie lautet die Rücksendeadresse an EasyGov für die Bevollmächtigungsformulare?
Dienstleistungszentrum Datenerfassung BFS
EasyGov.swiss
Postfach 1546
1211 Genève 26 -
Gibt es besondere Angebote für Unternehmerinnen?
Auf dem KMU-Portal des SECO finden Sie interessante Links zu Informationen und zu Vernetzungsmöglichkeiten.
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Meine Frage wird mit diesen FAQ nicht beantwortet. Wo finde ich Hilfe?
Bitte stellen Sie Ihre Frage dem
von EasyGov. -
Gibt es eine Demoversion?
Ja, es gibt eine Schulungsumgebung. Die Schulungsumgebung ist identisch mit der originalen Applikation, es werden jedoch keine Prozesse ausgeführt oder Daten an die jeweiligen Behörden übermittelt. Um den Angebotsumfang und die Funktionen von EasyGov testen zu können, müssen Sie sich zuerst registrieren.