Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Ablauf

  • Wie registriere ich ein CH-Login?

    So registrieren Sie ein CH-LOGIN
    Dieses Video zeigt, wie Sie Zugang auf Webapplikationen des Bundes bekommen, die ein Login voraussetzen. Dazu werden Sie, am Beispiel www.job-room.ch, durch die Registrierung zu Ihrem CH-LOGIN geführt. CH-LOGIN ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Applikationen des Bundes.

     

  • Wie verbinde ich ein Unternehmen oder eine Stiftung mit EasyGov?

    Erklärvideo: Onboarding EasyGov (MP4, 1.5 MB, 07.06.2022)

    1. Registrieren Sie sich auf EasyGov (siehe oben stehendes Video „Wie registriere ich ein CH-Login?“)
    2. Melden Sie sich auf EasyGov an und klicken Sie auf den blauen Button „Klicken Sie hier, um zu beginnen.“
    3. Wählen Sie den blauen Button „Klicken Sie hier, um ein bestehendes Unternehmen zu verbinden.“
    4. Geben Sie im Suchfeld den Namen Ihres Unternehmens/Ihrer Stiftung oder die UID-Nummer ein.
    5. Wählen Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Stiftung aus und klicken Sie auf den braunen Button „Verbinden“.

     

    Wie geht es weiter?
    Sie werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg einen Vollmachtsbrief an den Sitz Ihres Unternehmens oder Ihrer Stiftung erhalten. Bitte unterzeichnen Sie diese Vollmacht und senden Sie sie mit dem beiliegenden Antwortkuvert zurück. Beachten Sie, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Stiftung oder erst nach der Rücksendung der Vollmacht auf EasyGov freigeschaltet werden kann. Dies ist notwendig, damit Ihre Stiftungs- oder Unternehmensdaten sicher sind. Danke für Ihr Verständnis.

  • Welche Kosten entstehen durch die Benutzung von EasyGov?

    Die Benutzung von EasyGov ist gratis. Es können aber Folgekosten entstehen, z.B. Eintragungsgebühr beim Handelsregister, die Mehrwertsteuer auf dem Umsatz oder AHV-Beitragsprozente auf dem Einkommen. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten auch bei einer konventionellen Anmeldung angefallen wären. Eine Anmeldung über EasyGov ist nicht teurer, sondern erspart Ihnen insbesondere Zeit, die Sie besser für Ihre Geschäfte nutzen können.

  • Wie funktioniert EasyGov?

    EasyGov leitet Sie im Dialogverfahren durch verschiedene Eingabeschirme, wo Sie Ihre Daten vervollständigen können. Erklärungen und Beispiele helfen Ihnen, die Fragen richtig zu beantworten. Zum Schluss können Sie die Daten nochmals kontrollieren, bevor Sie sie elektronisch übermitteln oder ein unterschriftsreifes Formular ausdrucken.

  • Wie erfahre ich, ob eine Anmeldung beim Handelsregister, bei einer Versicherung oder bei der Mehrwertsteuer erfolgreich war?

    Sind Sie auf EasyGov registriert, tätigen Sie jeden administrativen Vorgang aus Ihrem persönlichen EasyGov-Cockpit. In diesem Cockpit ist jederzeit ersichtlich, welchen Prozess Sie begonnen und welchen Prozess Sie erfolgreich beendet haben. Ob eine Anmeldung erfolgreich ist, entscheidet dann das zuständige Amt, welches in der Regel innerhalb weniger Tage die Anmeldung bestätigt oder sich mit Ihnen in Verbindung setzt, falls noch Fragen bestehen sollten.

  • Kann ich EasyGov auch ohne Registrierung nutzen?

    EasyGov ist kein Informations-, sondern ein Transaktionsportal, das Ihnen die Administration erleichtert. Um EasyGov zu nutzen, müssen Sie sich registrieren. Informationen für kleinere und mittlere Unternehmen finden Sie auf dem KMU-Portal des SECO.

Fachliche Fragen

Stiftungen und Revisionsstellen

  • eESA: Onboarding EasyGov, praktische Hinweise, Erklärvideos, Merkblätter und Formulare

    Nutzungsbedingungen eESA / EasyGov (PDF, 169 kB, 03.06.2022)
    Die Nutzungsbedingungen gelten für alle auf EasyGov registrierte Stiftungen und Revisionsstellen, welche mittels Annahmeerklärung deren Anwendung bestätigt haben, und die die eESA-Dienstleistungen benutzen.

    Erklärvideo zur Erteilung der Einwilligung in die elektronische Kommunikation auf EasyGov (GIF, 13 MB, 01.06.2022)
    Haben Sie Probleme bei der Erteilung der Einwilligung in die elektronische Kommunikation auf EasyGov? Dieses kurze Video als animiertes Gif zeigt auf, wie es geht.

    Erläuterungen zu den Fragen und Formularen (PDF, 149 kB, 02.06.2022)
    Die Erläuterungen zu den Formularen geben praktische inhaltliche Hinweise zu den Fragen. Das Dokument ist nach den Formulare A – G geordnet und verweist jeweils auf die Fragennummer im jeweiligen Formular.

    Video zur Vorschau der Fragen in EasyGov zur Jahresberichterstattung (MP4, 3 MB, 24.06.2022)
    Im folgenden Video wird anhand eines fiktiven Beispiels der Prozess der Eingabe einer Jahresberichterstattung durch eine Stiftung auf EasyGov sowie alle dort gestellten Fragen aufgezeigt. Alle Angaben sind fiktiv und haben nichts mit der gewählten Stiftung gemeinsam.

    Merkblatt für Onboarding eESA bzw. EasyGov (PDF, 435 kB, 03.06.2022)
    Merkblatt für Postversand ab 01.01.2022 (PDF, 164 kB, 17.12.2021)
    Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA hat im Rahmen ihres Digitalisierungsprojekts eESA im Mai 2022 neue digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit werden sich einerseits die internen Prozesse in der ESA verändern, andererseits ändert sich auch für Sie als Stiftung oder Revisionsgesellschaft die Kommunikation mit der ESA. Bisher haben Sie im Rahmen von Stiftungsgeschäften v.a. postalisch oder per E-Mail mit der ESA kommuniziert. Neu werden Sie zwei Möglichkeiten haben: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.

    Das erste Merkblatt zeigt den neuen digitalen Wege auf und beschreibt insb. wie sich Stiftungen und Revisionsgesellschaften bereits heute bei EasyGov anmelden können, um optimal auf eESA vorbereitet zu sein.

    Das zweite Merkblatt zeigt, was Stiftungen künftig im postalischen Verkehr mit der ESA beachten müssen.

    Weitere (fachliche) Informationen finden Sie auf der Webseite der ESA: Fragen und Antworten

  • Wie verbinde ich eine Stiftung mit EasyGov?

    Erklärvideo zum Onboarding auf EasyGov (MP4, 1.5 MB, 07.06.2022)

    1. Registrieren Sie sich auf EasyGov (siehe oben stehendes Video „Wie registriere ich ein CH-Login?“)
    2. Melden Sie sich auf EasyGov an und klicken Sie auf den blauen Button „Klicken Sie hier, um zu beginnen.“
    3. Wählen Sie den blauen Button „Klicken Sie hier, um ein bestehendes Unternehmen zu verbinden.“
    4. Geben Sie im Suchfeld den Namen Ihrer Stiftung oder die UID-Nummer ein.
    5. Wählen Sie Ihre Stiftung aus und klicken Sie auf den braunen Button „Verbinden“.

     

    Wie geht es weiter?
    Sie werden in den nächsten Tagen einen Vollmachtsbrief an den Sitz Ihrer Stiftung erhalten. Bitte unterzeichnen Sie diese Vollmacht und senden Sie sie mit dem beiliegenden Antwortkuvert zurück. Beachten Sie, dass Ihre Stiftung erst nach der Rücksendung der Vollmacht auf EasyGov freigeschaltet werden kann. Dies ist notwendig, damit Ihre Stiftungsdaten sicher sind. Danke für Ihr Verständnis.

  • Fehlermeldung: Die Angaben stimmen nicht mit denen der Revisionsstelle überein. Was tun?

    Diese Fehlermeldung betrifft die von Ihnen und der Revisionsstelle eingegebenen Daten zu Total Eigenkapital, Total Fremdkapital und/oder Bilanzsumme. Diese müssen übereinstimmen.

    Vielleicht handelt es sich um einen blossen Rundungsfehler, der diese Fehlermeldung auslöst.
    Es kann sein, dass die Revisionsstelle vor Ihrer Eingabe der Daten bereits ihren Teil der Angaben vervollständigt hat. Falls Ihre Angaben auf Screen 5 nicht mit denen Ihrer Revisionsstelle übereinstimmen und diese Fehlermeldung erscheint, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Revisionsstelle in Verbindung zu setzen. Die Daten können Sie oder die Revisionsstelle dann anpassen: Sie können es über Screen 5 anpassen, Ihre Revisionsstelle über «Daten korrigieren» in Screen 4, den man über den Reiter «Archivierte Prozesse» im Cockpit wieder aufrufen kann.

    Es kann auch sein, dass die Revisionsstelle ihre Daten erst eingibt, nachdem Sie bereits Ihren Teil vervollständigt haben und Sie schon auf Screen 8 gelangt sind. Nach Abstimmung mit der Revisionsstelle können Sie die Daten mit einem Klick auf den Button «Daten korrigieren» auf Screen 8 vor Abschluss der jährlichen Berichterstattung korrigieren. Ihre übrigen Eingaben bleiben gespeichert.

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Technische Fragen

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